NewsIn dieser Rubrik informiert die SRO PolyReg über verschiedene aktuelle Themen.08.09.2022: Die SRO PolyReg hat ihre FAQ's aktualisiert. Detaillierte Informationen zum Aufnahmeverfahren und zu den Mitgliedschaftsbedingungen finden Sie hier: Link. 01.07.2022: Die Statutenrevision 2022 wurde von der Vereinsversammlung verabschiedet und seitens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt. Die revidierten Statuten treten am 1. Juli 2022 in Kraft und sind hier zum Download verfügbar. 01.01.2022: Nach Erhalt der FINMA-Zulassung als Registrierungsstelle gemäss Art. 31 FIDLEG übernimmt die SRO PolyReg den Betrieb des Beraterregisters RegFix: https://www.reg-fix.ch 01.07.2021: Die Statutenrevision 2021 wurde von der Vereinsversammlung verabschiedet und seitens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt. Die revidierten Statuten treten am 1. Juli 2021 in Kraft und sind hier zum Download verfügbar. 01.04.2021: Das geänderte Reglement tritt am 1. April 2021 in Kraft und übernimmt in erster Linie Neuerungen, die sich aus der per 1. Januar 2021 revidierten GwV-FINMA ergeben (unter anderem ein neuer Schwellwenwert von Fr. 1'000 für die Identifikation von Kunden bei Transaktionen mit virtuellen Währungen). Die Mitglieder werden gebeten, die Änderungen in §8,§14,§§19-20,§§32-33,§37,§39bis,§41 und §65 zu beachten. 19.10.2020: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt mit RegFix eine Registrierungsstelle nach FIDLEG. Weitere Informationen unter www.reg-fix.ch. 06.07.2020: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt mit OSFIN eine der ersten Aufsichtsorganisationen der Schweiz: www.finma.ch/de/news/2020/07/20200707-mm-ao-bewilligung/. Weitere Informationen unter www.osfin.ch. 26.03.2020: Der Präsident des Vorstands, Herr Dr. Thomas Spahni, ist nach 20-jähriger Amtsdauer zurückgetreten. Der Vorstand hat aus den bisherigen Vorstandsmitgliedern Herrn Prof. Dr. Daniel Jositsch zum neuen Präsidenten gewählt. 01.01.2020: Neues Reglement in der Fassung vom 20. September 2019 | |||||
| Das geänderte Reglement tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Es enthält
zahlreiche Anpassungen an die GwV-FINMA. Die Mitglieder werden gebeten, die
Neuerungen in §2, §3 Abs. 2 Buchstabe f, §4, §14 Abs. 2 Buchstabe a sowie Abs.
4 und 6, §16 Abs. 2, §19 Abs. 1 Buchstabe c, §31 Buchstabe e, §32, §33
Abs. 1 Buchstabe c und Abs. 2, §40 Abs. 3, §41 Abs. 2 und 3,
§41bis (neu), §43, §51 Abs. 3, §54, §55 Abs. 2 und §§60–63
zu beachten. Ferner wurde §3 der Statuten an die gesetzliche Regelung von
Art. 14 GwG angepasst. Weitere Änderungen der Statuten betreffen das
Schiedsverfahren in §36 Abs. 5 Alinea 5, §38 Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 7.
19.10.2019: Rundschreiben (PDF) der Meldestelle für Geldwäscherei MROS zur Einführung des neuen Datenverarbeitungssystems goAML. Finanzintermediäre können sich seit dem 1. Oktober 2019 gemäss Anleitung registrieren. Die Registrierung ist für die Erstattung einer Meldung ab dem 1. Januar 2020 über das neue goAML Web-Interface erforderlich. 28.03.2018: Der Bundesrat setzt mit Wirkung ab dem 28. März 2018 Venezuela auf die SECO-Liste. Damit werden der Verkauf, die Lieferung sowie die Ausfuhr nach Venezuela und die Durchfuhr von Rüstungsgütern sowie von Gütern, die für die interne Repression verwendet werden können, verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt auch für Ausrüstungsgüter, Technologie und Software, die für die Überwachung und das Abhören des Internets und des Telefonverkehrs benützt werden können. Weiter wurde eine Sperrung von Vermögenswerten und ein Ein- und Durchreiseverbot für gelistete natürliche Personen, Unternehmen oder Organisationen erlassen. Diese Massnahmen richten sich aktuell gegen sieben venezolanische Minister bzw. hochrangige Beamtinnen und Beamte. Vermögenswerte, die unter diese Sperrung fallen, müssen dem SECO unverzüglich gemeldet werden. 19.02.2018: Der Vorstand hat mit Wirkung ab dem 19. Februar 2018 Frau Denise Pezzatti zur Geschäftsführerin bestellt.
05.02.2018: Das Kursprogramm für 2018 ist
publiziert. Buchungen für Grund- und Wiederholungskurse sind ab sofort
möglich.
23.06.2015: Neue GwG-Verordnung der FINMA online
04.06.2015: Zulassung für GwG-Prüfer
03.06.2015: Sanktionen und Namenslisten
Vorsicht: Vermögensverwalter, die amerikanische Kunden und/oder amerikanische Fonds betreuen, müssen sich beim SEC registrieren, wenn sie gewisse (enge) Limiten überschreiten. Einzelheiten finden Sie bei PolyAsset --> Informationen --> News Häufig gestellte Fragen: Wir haben eine FAQ-Liste aufgeschaltet, die für die meisten häufig gestellten Fragen eine Antwort bereithält. Standesregeln: Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit Beschluss des Verwaltungsrates die Standesregeln der SRO PolyReg anerkannt. Mit der Unterstellung eines Vermögensverwalters unter die Standesregeln gilt die Zurverfügungstellung von Informationen sowie der Erwerb kollektiver Kapitalanlagen im Rahmen eines schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrags mit einem unabhängigen Vermögensverwalter gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c KAG nicht als Vertrieb, sofern die dort genannten Auflagen eingehalten werden. Nützlich: PolyReg Mitglieder können sich eine Mitgliedschaftsbestätigung selbst online ausdrucken. Sie finden diese Funktion in der Rubrik Mitgliedschaft. Verwendung des PolyReg Logo: Den Mitgliedern der SRO PolyReg ist es gestattet, das Logo der SRO auf ihrer Webseite zu verwenden, um einen Hinweis auf die bestehende Mitgliedschaft anzubringen. Hierbei gelten die folgenden Bedingungen:
Sie können das Original der Bildvorlage durch Klick mit der linken Maustaste
auf das Logo herunterladen. Mit der rechten Maustaste erhalten
Sie das Logo im verkleinerten Format (153x60 Pixel).
Wichtig: Es ist verboten, auf der Webseite, auf Briefpapier, Broschüren oder sonstwie einen Hinweis auf die FINMA oder auf eine Aufsicht durch die FINMA anzubringen. Von der SRO beaufsichtigte Finanzintermediäre haben keine Bewilligung der FINMA und werden auch nicht von dieser beaufsichtigt.
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